Rezept für 1 - Text
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. | Nach den Fleischskandalen der vergangenen Zeit sind sich Politiker und Branchenvertreter im Prinzip einig: Die Verbraucher haben ein Recht zu wissen, woher das Fleisch stammt, das sie essen. So ist seit dem 1. Januar 2001 fuer deutsches Rindfleisch eine vollstaendige Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben, seit dem 1. Januar 2002 fuer Rindfleisch allgemein. Mit Hilfe eines aufwaendigen Dokumentationssystems soll sich die Herkunft des Fleisches von der Ladentheke bis zur Geburt zurueckverfolgen lassen. Das Ganze soll auch einen lueckenlosen Nachweis im Rahmen einer Tierseuchenbekaempfung gewaehrleisten. Die Vorschriften beschraenken sich allerdings auf unbehandeltes frisches, gekuehltes und gefrorenes Rindfleisch sowie auf zerkleinertes Rindfleisch wie Gulasch und Rinderhackfleisch. _Rueckverfolgung von der Ladentheke bis zum Stall_ Jedes neugeborene Kalb wird registriert und bekommt eine individuelle Nummer - die so genannte Ohrmarkennummer. Alle Nummern sind zentral in einer staatlichen Datenbank gespeichert. Ausserdem besitzt jedes Rind einen Tierpass, in den alle Orts- und Besitzerwechsel eingetragen werden. Damit ist der gesamte Lebensweg jedes einzelnen Tieres dokumentiert. Beim Schlachthof werden die Ohrmarkennummer in den Computer eingegeben und die Paesse aufbewahrt. Der Computer verbindet die Ohrmarkennummer mit einer laufenden Schlachtnummer, die die Rueckverfolgbarkeit ermoeglicht. Zur Vereinfachung werden beim weiteren Zerteilen die Stuecke mehrerer Tiere zu einer Gruppe zusammengefasst. Sie erhalten die so genannte Ident-Nummer. Diese Ident-Nummer steht auch auf dem Etikett der Stuecke, die der Metzgermeister vom Schlachthof bekommt. Ausserdem steht unter anderem darauf, wo das Tier geboren, gemaestet, geschlachtet und zerlegt wurde. Der Metzger uebertraegt die Angaben auf die Etiketten der Fleischverpackungen, die den Kunden zum Kauf angeboten werden. Die Kennzeichnung ist auch fuer lose Ware aus der Fleischtheke verpflichtend. In diesem Fall muessen die Angaben auf einem Schild stehen, das gut sichtbar in oder an der Fleischtheke angebracht ist oder auf einem Wandposter, auf Handzetteln und Deckenhaengern. Das ganze Verfahren ist fuer alle Beteiligten zwar sehr aufwaendig, bedeutet jedoch eine Verbesserung des Verbraucherschutzes. _Was muss aufs Etikett?_ Kennzeichnungen, die seit dem 1. Januar 2002 fuer Rindfleisch zwingend erforderlich sind: 1. Referenzcode/Ident-Nummer des Rindes 2. Zulassungsnummer der Schlachtstaette (ES-Nummer) 3. Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes (EZ-Nummer) 4. Staat/Staaten der Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung - sofern Geburt, Mast und Schlachtung in einem Staat erfolgt sind, genuegt die Angabe "Herkunft: Name des Staates". _Kennzeichnung bei loser Ware haeufig nicht korrekt_ ServiceZeit KostProbe hat stichprobenartig die Kennzeichnung von abgepacktem und losem Rindfleisch in 50 Supermaerkten und Metzgereien in NRW getestet. Wie gut werden die Verbraucher informiert? Bei abgepacktem Fleisch funktioniert die Kennzeichnung in der Regel. Lediglich ein Metzger hatte "vergessen", dass Kalbfleisch auch vom Rind stammt und dieses nicht etikettiert, ein weiterer hatte nur Etiketten mit unvollstaendigen Angaben aufs Fleisch geklebt. Bei lose verkauftem Fleisch sahen die Ergebnisse allerdings nicht so gut aus: Nur bei 48 Prozent der getesteten Betriebe war die Kennzeichnung in Ordnung, bei 52 Prozent war sie nicht korrekt, unvollstaendig oder fehlte voellig. Vor der Kamera wollte keiner der betroffenen Metzger Stellung dazu nehmen. Auf Nachfrage erklaerten sie, es wuerde im Grunde sowieso niemanden interessieren, sie haetten es gerade vergessen, es frage sowieso kein Kunde danach usw. Der Amtsleiter des Duesseldorfer Amtes fuer Verbraucherschutz, Dr. Peter Steinbuechel, kennt solche Ausreden, doch inzwischen geht er gegen die schwarzen Schafe vor. Er belehrt die Gewerbetreibenden, verwarnt sie und bittet sie auch zur Kasse: Bei fehlender Etikettierung kann eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verhaengt werden. _Meist deutsches Rindfleisch im Angebot_ Unser Stichprobentest zeigte auch: Fast ausschliesslich deutsches, franzoesisches und argentinisches Rindfleisch sind in den Geschaeften zu finden. Importe kommen aber auch aus den Niederlanden und Polen zu uns. Doch die tauchen auf keinem Etikett auf. Der Grund: Das Importfleisch geht in die Wurst, in die Gastronomie und in Fertiggerichte. Kantinen, Gaststaetten, Wurst- und Fertiggerichthersteller muessen den Kunden naemlich nicht mitteilen, woher ihr Rindfleisch stammt. Sie sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Dasselbe gilt uebrigens auch fuer Rindfleischprodukte wie Wurst, Innereien oder vorgewuerzte Steaks. In den Augen von Verbraucherschuetzern ist dies ein grosser Mangel, daher ihre Forderung: Auch bei verarbeitetem Fleisch sollte die Herkunftsangabe verpflichtend sein. Ausserdem muessen die Verbraucher besser darueber informiert werden, dass es die Herkunftskennzeichnung ueberhaupt gibt, denn bei vielen ist das noch gar nicht angekommen. Die genauen Testergebnisse finden Sie hier. http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20020923/b_1.1.phtml Weitere Informationen: * Landesamt fuer Ernaehrungswirtschaft und Jagd NRW Tannenstr. 24 b 40476 Duesseldorf Tel. (02 11) 45 86-500 Fax (02 11) 45 86-501 Internet: www.lej.nrw.de E-Mail: poststelle@lej.nrw.de |
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