Rezept für 1 - Info
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. | Das System der Appellation Contrôlée :Das INAO (Institut National d'Appellation d'Origine des Vins et Eaux-de-vie) legt jährlich die Kriterien für diese Klassifikation französicher Weine fest. Dieses System der Qualitätsüberprüfung in Frankreich kennt 3 Kategorien: I: Appellation d'Origine Contrôllée (AOC) II: Appellation d'Origine Vin Delimité de Qualité Superieure (AOVDQS) III: Vin de Pays AOC: hierzu zählen über 390 Weine, zu denen die besten Frankreichs gehören. Die Einstufung erfolgt nach 8 Kriterien: (1) Herkunftsgebiet, (2) Rebsorte, (3) Alkoholgehalt, (4) Ertrag pro Hektar, (5) Anbaumethoden, (6) Weinbereitung (Ausbau), (7) Analyse & Verkostung, (8) Abfüllung. 1) hierfür sind genaue geographische Grenzen festgelegt. Dabei können ungeeignete Böden innerhalb eines Gebietes ausgeschloßen sein. 2) in manchen Gegenden ist nur eine einzige Traube erlaubt, in anderen mehrere Trauben. Allerdings geht die AOC für einen Weinberg verloren, wenn darin eine nicht zugelassene Traube angebaut wird. Ebenfalls sind Trauben von Rebstöcken, die jünger als 4 Jahre sind nicht zugelassen. 3) alle AOC müssen einen Mindestalkoholgehalt (manchmal auch einen Maximalgehalt) aufweisen. Dieser wird in vielen Regionen durch den natürlichen Fruchtzucker und durch "chaptalisation" (Zugabe von Zucker) erreicht, die allerdings in den meisten Regionen auf 2 Grad beschränkt ist. In manchen südlichen Regionen (Côtes du Rhône und Midi) ist die chaptalisation verboten. 4) Für jede AOC ist der Ertrag pro Hektar und Jahr begrenzt. Diese wird von einer Kommission (INAO = Institut National des Appellations d'Origine des Vins et Eaux-de-vie) festgelegt. Eine Appellation kann eine Erhöhung der Jahresertrags um bis zu 20% beantragen. Dies ist bei Grand-Cru Weinen nicht möglich. Wird der Ertrag inkl. der zuläßigen Steigerungen überschritten verliert die Appellation die AOC für die gesamte Ernte. 5) hierbei kommt es auf die Anzahl der Rebstöcke pro Hektar, die Art des Rebschnittes, die Lesemethode (zB: Sortieren beim Sauternes) und ob die Trauben vor der Gärung von den Stielen befreit werden, an. 6) Die Vewendung von konzentriertem Most ist wie auch die Zugabe von Alkoholzusatz verboten. Eine Säuerung/Entsäuerung ist nur unter Kontrolle der örtlichen Station Önologique zuläßig. 7) Seit 1979 müssen die Weine einen Prüfungsausschuß passieren, der aus Vertretern des örtlichen Syndicat und des INAO besteht. 8) Die Abfüllung muß innerhalb der Region erfolgen. |
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